Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)

Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
Die Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar.NRW) verfolgt das Ziel, Innovationsprozesse zu fördern und den Innovationstransfer in die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau zu verbessern. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bildung von Europäischen Innovationspartnerschaften im Agrarbereich.

Europäische Innovationspartnerschaft für mehr Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Wissensaustausch, Forschung und Innovation sind auch für den land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Sektor sowie den Gartenbau entscheidende Bausteine, um im globalen Wettbewerb bestehen und den künftigen Herausforderungen bei größtmöglicher Schonung der Ressourcen begegnen zu können.

EIP-Agrar.NRW gibt es seit 2014. Es ist ein Förderinstrument, um gesellschaftliche Herausforderungen aktiv zu gestalten und die Innovationstätigkeit in Europa zu beschleunigen. Die Europäische Kommission verbindet mit dem verstärkten Mitteleinsatz in die Innovationsförderungen die Erwartung, dass die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Gartenbau auch zukünftig einen wichtigen Beitrag für eine stabile Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln leisten kann. Das müssen sie unter großem Anpassungsdruck etwa durch den Klimawandel, den Verlust von Biodiversität und den Ansprüchen der Gesellschaft an die Urproduktion leisten.

Eine Innovation im Sinne der EIP ist eine neue Idee, die erfolgreich in die Praxis umgesetzt wird. Diese Innovation kann technisch, organisatorisch, methodisch oder sozial sein. Die neue Idee kann daher ein neues Produkt, eine Arbeitsweise, Dienstleistung oder Produktionsweise betreffen.

Fördermöglichkeiten
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des GAP-Strategieplans die Innovationspartnerschaften im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau. Mit diesem Förderinstrument können nach dem Bottom-up-Prinzip – das bedeutet „von unten nach oben“ – Neuerungen und innovative Ideen im Zusammenspiel aller Akteure entwickelt und erprobt werden und in die Praxis einfließen.

Folgende Innovationsvorhaben werden unterstützt:

  • Aufbau und Betrieb von operationellen Gruppen der EIP für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit
  • Entwicklungstätigkeiten: Erwerb, Kombination, Formung und Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Pilotprojekte: Versuche oder Demonstrationsprojekte, die vor die allgemeine Einführung gesetzt werden, um Fragen der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit, des Marktpotenzials und der technischen Optimierung im Feldversuch zu erproben. Pilotprojekte können durch projektbegleitende Studien, Untersuchungen und Tests begleitet werden

Förderwettbewerb und Projektauswahl
Die Auswahl von Operationellen Gruppen und ihren Innovationsprojekten erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbs- und Antragsverfahrens. Für die Auswahl ist ein Gutachtergremium beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden. Dieses Gremium entscheidet anhand der eingereichten Projektskizzen und auf der Basis der jeweils geltenden Auswahlkriterien über die Förderwürdigkeit und legt eine Rangliste fest.

Bisherige EIP-Projekte
In der Förderperiode 2014 – 2022 gab es zwei Projektaufrufe. Insgesamt wurden 21 Projekte im Umfang von knapp 10 Millionen Euro ausgewählt und zum Abschluss gebracht.

Aktuelle Förderperiode 2023 – 2027
In der aktuellen Förderperiode stehen insgesamt 15 Millionen Euro für die Förderung innovativer Projekte zur Verfügung. Es sind drei Calls im Abstand von 1,5 Jahren geplant.

Der erste EIP-Call in der neuen Förderperiode wurde im Februar 2023 gestartet. Projektskizzen müssen bis zum 02. Mai 2023 beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat II.1, eip.agrar@mlv.nrw.de, eingereicht werden. Die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge werden auf der Basis von Auswahlkriterien durch ein unabhängiges Gutachtergremium geprüft und bewertet. Die dabei entstandene Rangliste ist in der zweiten Stufe die Grundlage für die Aufforderung, vollständige Anträge einzureichen.

Dabei legte das Land einen Schwerpunkt auf folgende Themenbereiche:

Digitalisierung in der Landwirtschaft
In der Digitalisierung sieht das Land eine große Chance zur Lösung aktueller Herausforderungen in der Landwirtschaft. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Farmdatenmanagement und der verständlichen Darstellung der Daten. Die Auswirkungen auf Beschäftigungszahlen und Agrarstruktur sowie die Datensicherheit muss gleichzeitig mitgedacht werden.

Klimaschutz und -anpassung in Land- und Forstwirtschaft
Die Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen wird beabsichtigt.

Wertschöpfung
Verbesserung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und zur Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.

Eine Verknüpfung der oben genannten Themenfelder ist erwünscht und wird im Rahmen der Begutachtung der Projektskizzen in der Bepunktung honoriert.

Innovationspartnerschaften in „Operationellen Gruppen“
Die Träger von Innovationsprozessen schließen sich zum Zweck der Innovationspartnerschaft für einen definierten Themenbereich (Innovationsfeld) in einer sogenannten „Operationellen Gruppe“ zusammen. Die Aufgabe dieser Gruppe besteht darin, ein konkretes innovatives Projekt zwischen den Mitgliedern anzubahnen und zu koordinieren sowie die Beteiligung am nationalen und EU-weiten EIP Netzwerk sicherzustellen. Eine Operationelle Gruppe setzt sich aus mindestens zwei Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen zusammen (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs, Forschungseinrichtungen, Verbände, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen).

Die Rechtsform der Zusammenarbeit in einer Operationellen Gruppe ist frei wählbar – es muss jedoch mindestens eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Operationelle Gruppen haben eine Pflicht zur Verbreitung der Ergebnisse ihrer Projekte. Dies soll vor allem durch das EIP-Agrar-Netzwerk erfolgen.

Bundesweite Vernetzung
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zugleich die nationale Vernetzungsstelle für EIP Agrar. Sie bündelt alle EIP-Aktivitäten aus den Bundesländern und stellt die Verbindung zu den europäischen Aktivitäten her.

EIP Agrar Netzwerk in Europa
Im April 2013 richtete die Europäische Kommission die EIP-AGRI-Servicestelle ein, um Menschen zu vernetzen und den Innovations- und Wissensaustausch in der Landwirtschaft zu erleichtern. Ab Juli 2021 übernimmt die Support Facility „Innovation & Knowledge exchange | EIP-AGRI“‚ diese Funktion im Rahmen des europäischen GAP-Netzwerks. Die Support Facility bietet eine breite Palette von Instrumenten und Dienstleistungen, die die Kommunikation, den Wissensaustausch und die Weitergabe von Wissen durch Konferenzen, Fokusgruppen, Workshops, Seminare und Veröffentlichungen unterstützen.

Fokusgruppen sind Expertengruppen (EIP-Agri focus groups), die sich zu einem bestimmten Thema für eine begrenzte Zeit (circa ein Jahr) gebildet haben. Jede dieser Fokusgruppen untersucht innerhalb ihres Themengebietes innovative Lösungen mit Bezug zur Praxis und entwickelt die Erfahrungen vergleichbarer Projekte weiter. Zwischen 2013 und 2021 wurden dazu 46 Fokusgruppen eingerichtet.

Weitere Informationen:

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